Berufsvorbereitung BVJ/k

Beschulung

In Vollzeitbeschulung vermitteln wir Schüler*innen, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, berufsfeldübergreifende Qualifikationen, die der Allgemeinbildung dienen und die berufliche Handlungsfähigkeit verstärken.
Weitere Schwerpunkte im Unterricht sind persönlichkeitsbildende Qualifikationen, das Arbeiten im beruflichen Team und die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit.

Gesetzliche Berufsschulpflicht

Die gesetzliche Berufsschulpflicht (Art. 39 BayEUG) dauert in Bayern grundsätzlich drei Jahre. Sie müssen nach erfüllter Vollzeitschulpflicht auch dann in die Berufsschule gehen, wenn Sie in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, außer:

  • Sie besuchen eine andere Schule (nach Art. 36 BayEUG) oder
  • Sie haben den mittleren Schulabschluss erreicht.

    Mit der Volljährigkeit endet die Berufsschulpflicht noch nicht. Für den Berufsschulbesuch sind auch die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Wir müssen vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass das Fernbleiben von der Berufsschule eine Ordnungswidrigkeit ist und mit Bußgeld geahndet wird.

Staatliches Berufliches Schulzentrum Traunstein
Fachakademie für Sozialpädagogik

Schnepfenluckstraße 12
83278 Traunstein
Tel.: +49  861 - 986000
info@bsz-traunstein.de 

Öffnungszeiten - Sekretariat
Mo - Fr:   07:30 – 12:00 Uhr
Mo - Do:  14:00 – 15:30 Uhr


 
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